Gesundheit & Soziales
Arzt- und Zahnarztpraxen, medizinische Einrichtungen, Pflege, Therapie, soziale Dienste und medizinische Labore.
Arbeitsschutz & Brandschutz
SafeSolutions365 unterstützt Arbeitgeber dabei, Gefährdungen systematisch zu beurteilen, Maßnahmen nachvollziehbar zu organisieren und den organisatorischen Brandschutz in belastbare betriebliche Abläufe zu übersetzen.
Beratung und Unterstützung ersetzen nicht die Arbeitgeberverantwortung für Entscheidungen, Organisation, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle.

Leistungsrahmen auf einen Blick
Leistungsspektrum
Der konkrete Umfang richtet sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl, Gefährdungen, vorhandener Organisation und dem jeweils geltenden Betreuungsmodell.
Branchen
Gleiche Vorschrift bedeutet nicht gleiche Gefährdung. Arbeitsabläufe, Menschen, Technik und Organisation bestimmen die Maßnahmen. Für eine formelle Betreuung werden zuständiger Unfallversicherungsträger, Betreuungsmodell und erforderliche branchenspezifische Kenntnisse vorab geprüft.
Arzt- und Zahnarztpraxen, medizinische Einrichtungen, Pflege, Therapie, soziale Dienste und medizinische Labore.
Maschinensicherheit, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Betriebsanweisungen und sichere Abläufe.
Transport, Lagerung, Kundenverkehr, Ladensicherheit, Verkehrswege und Arbeitsmittel.
Bildschirmarbeit, Ergonomie, psychische Belastung, Unterweisung und Brandschutzorganisation.
Für Branchen außerhalb des Gesundheits- und Sozialwesens werden erforderliche Ergänzungen der branchenspezifischen Kenntnisse vor einer Bestellung geklärt. DGUV Regel 100-002
Organisatorischer Brandschutz
Die organisatorische Seite des Brandschutzes verbindet Zuständigkeiten, Unterweisung, Alarmierung, Räumung und nachvollziehbare Dokumentation.

Arbeitsweise
Ein durchgängiger Ablauf verbindet Beratung, Umsetzung und Dokumentation – ohne den Betrieb mit unnötiger Komplexität zu belasten.
Betrieb, Tätigkeiten, Schnittstellen und vorhandene Unterlagen erfassen.
Gefährdungen, Prioritäten, Zuständigkeiten und Handlungsbedarf nachvollziehbar einordnen.
Umsetzbare Schritte, Verantwortliche und Termine gemeinsam festlegen.
Inhalte, Zielgruppen, Nachweise und Durchführung passend organisieren.
Unterlagen geordnet, prüfbar und im Alltag auffindbar halten.
Wirksamkeit prüfen, Veränderungen aufnehmen und Strukturen fortschreiben.
Aktuelle Grundlage
Für Mitgliedsbetriebe der BGW gilt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 seit dem 1. Juni 2026. Für andere Unfallversicherungsträger ist deren jeweilige Inkraftsetzung maßgeblich. Bestehende Betreuungsverträge und betriebliche Voraussetzungen werden deshalb nicht pauschal, sondern träger- und betriebsspezifisch betrachtet.
Nächster Schritt
Eine kurze Erstbeschreibung reicht: Branche, Standorte, Beschäftigtenzahl, aktueller Stand und gewünschtes Ergebnis. Sensible Unterlagen werden erst nach persönlicher Abstimmung angefordert.
Die kostenfreie Ersteinschätzung klärt nur, ob Ihr Anliegen grundsätzlich zum Leistungsangebot passt. Fachliche Prüfungen, Unterlagensichtung, Planung und Konzepterstellung sind nicht enthalten. Weitergehende Leistungen werden mit Umfang und Vergütung vorab vereinbart.