Arbeitsschutz & Brandschutz

Arbeitssicherheit & organisatorischer Brandschutz. Strukturen, die im Alltag tragen.

SafeSolutions365 unterstützt Arbeitgeber dabei, Gefährdungen systematisch zu beurteilen, Maßnahmen nachvollziehbar zu organisieren und den organisatorischen Brandschutz in belastbare betriebliche Abläufe zu übersetzen.

Beratung und Unterstützung ersetzen nicht die Arbeitgeberverantwortung für Entscheidungen, Organisation, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle.

Detail einer gemeinsamen Begehung mit Tablet und Unterlagen in einer Pflegeeinrichtung.
Illustratives Branchenbild · KI-generiert

Leistungsrahmen auf einen Blick

SchwerpunktGesundheits- und Sozialwesen
ZusätzlichIndustrie, Gewerbe, Handel, Lager, Logistik, Werkstatt und Büro nach Prüfung der branchenspezifischen Anforderungen
RegionDresden und Sachsen; bundesweit nach Abstimmung
Zusammenarbeitexterne Betreuung, Projektunterstützung oder interne Struktur

Leistungsspektrum

Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Fortschreibung.

Der konkrete Umfang richtet sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl, Gefährdungen, vorhandener Organisation und dem jeweils geltenden Betreuungsmodell.

  • Externe Fachkraft für ArbeitssicherheitBeratung und Unterstützung nach ASiG sowie Betreuung im vereinbarten Rahmen.
  • GefährdungsbeurteilungenArbeitgeber bei Erstellung, Aktualisierung und nachvollziehbarer Fortschreibung unterstützen; Entscheidungen und Freigaben verbleiben beim Arbeitgeber.
  • MaßnahmenmanagementMaßnahmen ableiten, Verantwortliche und Termine ordnen, Status transparent nachhalten.
  • BetriebsbegehungenArbeitsbereiche strukturiert betrachten, Beobachtungen priorisieren und dokumentieren.
  • ASAVorbereitung, Teilnahme im gesetzlichen Aufgabenrahmen sowie strukturierte Dokumentation.
  • UnterweisungenArbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Inhalte planen, Unterlagen und Nachweise vorbereiten und Unterweisungen im vereinbarten Qualifikationsrahmen durchführen; die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers bleibt unberührt.
  • MutterschutzArbeitgeber bei der anlassunabhängigen, tätigkeitsbezogenen Beurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG, ihrer Dokumentation sowie – nach Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit – bei der Festlegung und Dokumentation der erforderlichen Schutzmaßnahmen unterstützen.
  • UnfallauswertungUrsachen strukturiert analysieren und geeignete Präventionsmaßnahmen ableiten.
  • GefahrstoffeArbeitgeber beim Aufbau und bei der Pflege von Gefahrstoffverzeichnissen, Betriebsanweisungen und organisatorischen Schutzmaßnahmen unterstützen.
  • PrüforganisationPrüffristen und Nachweise organisatorisch nachhalten; vorgeschriebene technische Prüfungen erfolgen durch zur Prüfung befähigte Personen beziehungsweise – soweit erforderlich – zugelassene Überwachungsstellen.
  • DokumentenmanagementUnterlagen, Termine und Nachweise für den betrieblichen Alltag geordnet zusammenführen.
  • BGW, UV-Träger & BehördenVorhandene Unterlagen für Termine mit BGW, zuständigen Unfallversicherungsträgern oder Behörden strukturiert zusammenstellen; Prüfung und Entscheidung liegen bei der jeweiligen Stelle.

Branchen

Branchennah denken. Betriebsspezifisch handeln.

Gleiche Vorschrift bedeutet nicht gleiche Gefährdung. Arbeitsabläufe, Menschen, Technik und Organisation bestimmen die Maßnahmen. Für eine formelle Betreuung werden zuständiger Unfallversicherungsträger, Betreuungsmodell und erforderliche branchenspezifische Kenntnisse vorab geprüft.

Gesundheit & Soziales

Arzt- und Zahnarztpraxen, medizinische Einrichtungen, Pflege, Therapie, soziale Dienste und medizinische Labore.

Industrie & Werkstatt

Maschinensicherheit, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Betriebsanweisungen und sichere Abläufe.

Handel, Lager & Logistik

Transport, Lagerung, Kundenverkehr, Ladensicherheit, Verkehrswege und Arbeitsmittel.

Büro & Verwaltung

Bildschirmarbeit, Ergonomie, psychische Belastung, Unterweisung und Brandschutzorganisation.

Organisatorischer Brandschutz

Alarmieren, räumen, Verantwortung ordnen.

Die organisatorische Seite des Brandschutzes verbindet Zuständigkeiten, Unterweisung, Alarmierung, Räumung und nachvollziehbare Dokumentation.

  • Unterstützung bei Brandschutzordnung und betrieblichen Regeln
  • Alarmierungs-, Räumungs- und Notfallorganisation
  • Unterweisungen im Qualifikations- und Auftragsrahmen
  • Übersicht und organisatorische Nachverfolgung von Prüffristen
  • Abstimmung besonderer Anforderungen, etwa bei eingeschränkter Mobilität
Zwei Fachpersonen stimmen Alarmierungs- und Räumungsabläufe in einer modernen Einrichtung ab.
Organisatorischer BrandschutzAlarmierung, Räumung und Zuständigkeiten gemeinsam durchdenken.Illustratives Branchenbild · KI-generiert

Arbeitsweise

Von der Bestandsaufnahme zur tragfähigen Struktur.

Ein durchgängiger Ablauf verbindet Beratung, Umsetzung und Dokumentation – ohne den Betrieb mit unnötiger Komplexität zu belasten.

  1. 01

    Erkennen

    Betrieb, Tätigkeiten, Schnittstellen und vorhandene Unterlagen erfassen.

  2. 02

    Bewerten

    Gefährdungen, Prioritäten, Zuständigkeiten und Handlungsbedarf nachvollziehbar einordnen.

  3. 03

    Maßnahmen

    Umsetzbare Schritte, Verantwortliche und Termine gemeinsam festlegen.

  4. 04

    Unterweisen

    Inhalte, Zielgruppen, Nachweise und Durchführung passend organisieren.

  5. 05

    Dokumentieren

    Unterlagen geordnet, prüfbar und im Alltag auffindbar halten.

  6. 06

    Weiterentwickeln

    Wirksamkeit prüfen, Veränderungen aufnehmen und Strukturen fortschreiben.

Aktuelle Grundlage

DGUV Vorschrift 2: den zuständigen Träger beachten.

Für Mitgliedsbetriebe der BGW gilt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 seit dem 1. Juni 2026. Für andere Unfallversicherungsträger ist deren jeweilige Inkraftsetzung maßgeblich. Bestehende Betreuungsverträge und betriebliche Voraussetzungen werden deshalb nicht pauschal, sondern träger- und betriebsspezifisch betrachtet.

Nächster Schritt

Welche Struktur braucht Ihr Betrieb?

Eine kurze Erstbeschreibung reicht: Branche, Standorte, Beschäftigtenzahl, aktueller Stand und gewünschtes Ergebnis. Sensible Unterlagen werden erst nach persönlicher Abstimmung angefordert.

Die kostenfreie Ersteinschätzung klärt nur, ob Ihr Anliegen grundsätzlich zum Leistungsangebot passt. Fachliche Prüfungen, Unterlagensichtung, Planung und Konzepterstellung sind nicht enthalten. Weitergehende Leistungen werden mit Umfang und Vergütung vorab vereinbart.